Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Leitfaden für Unternehmen im Jahr 2024

In 2024 und darüber hinaus wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Art und Weise verändern, wie Unternehmen in der EU über ihre Performance in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) berichten. Die CSRD ersetzt die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und erweitert den Umfang, die Tiefe und die Transparenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um sicherzustellen, dass Unternehmen Stakeholdern konsistente, vergleichbare und zuverlässige Daten zur Verfügung stellen.

Wenn Sie sich fragen, wie sich dies auf Ihr Unternehmen auswirkt, finden Sie in diesem Leitfaden alle Informationen darüber, was die CSRD ist, wer sie einhalten muss, wie Sie sich vorbereiten müssen und wie diese Richtlinie mit den globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Einklang steht.

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die CSRD ist eine von der Europäischen Union eingeführte Richtlinie zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von in der EU tätigen Unternehmen. Nach und nach sind jedes Jahr mehr Unternehmen verpflichtet, im Rahmen dieser Richtlinie Bericht zu erstatten.

Es zielt darauf ab, die Lücken im NFRD zu schließen, indem es sicherstellt, dass die Nachhaltigkeitsinformationen ebenso robust und überprüfbar sind wie die Finanzinformationen.

Hauptziele der CSRD:

  • Erhöhung der Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Angleichung der Unternehmensangaben an die EU-Klimaziele.
  • Bereitstellung von zuverlässigen Daten für Investoren und Interessengruppen.
  • Unternehmen in die Lage versetzen, die ESG-Leistung effektiv zu verfolgen und zu verwalten.

Die CSRD führt detaillierte Berichtspflichten ein, einschließlich obligatorischer Audits, und verpflichtet die Unternehmen zur Offenlegung ihrer Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung.

Die EU-Richtlinie finden Sie hier (allerdings ist sie nicht leicht zu lesen).

Wer muss sich an die CSRD halten?

Mit der CSRD wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich ausgeweitet. Im Rahmen dieser Richtlinie wird von den folgenden Organisationen erwartet, dass sie der Richtlinie nachkommen:

  1. Große EU-Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Mehr als 250 Mitarbeiter.
    • Über 40 Millionen Euro Umsatz.
    • Gesamtvermögen von mehr als 20 Millionen Euro.
  2. Börsennotierte Unternehmen auf EU-regulierten Märkten, einschließlich KMU (kleine und mittlere Unternehmen), mit bestimmten Ausnahmen.
  3. Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielen und eine Zweigstelle oder Tochtergesellschaft haben, die bestimmte Schwellenwerte erfüllt.

Diese Ausweitung bedeutet, dass nun etwa 50.000 Unternehmen unter die Richtlinie fallen werden, gegenüber 11.700 unter dem NFRD.

Mit der Reegy-Plattform können Sie Ihre Meldepflichten leicht überprüfen und feststellen, ob Sie unter die CSRD fallen.

Windräder am Horizont

Welche Berichterstattungspflichten bestehen nach der CSRD?

Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistung im Einklang mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) berichten. Diese Standards, die von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt wurden, gewährleisten eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung.

Die CSRD definiert den rechtlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, während die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) den Inhalt der Berichterstattung festlegen.

Wichtige Berichtsbereiche

  1. Offenlegung von Umweltinformationen (Environmental Disclosures):
    • Treibhausgas (THG)-Emissionen (Scope 1, 2 und 3).
    • Bewertung von Klimarisiken und Strategien zur Eindämmung des Klimawandels.
    • Ressourcennutzung und Praktiken der Kreislaufwirtschaft.
  2. Soziale Offenbarungen (Social Disclosures):
    • Arbeitsbedingungen und Vielfalt der Beschäftigten.
    • Menschenrechte und Arbeitsnormen in der gesamten Lieferkette.
    • Gesellschaftliches Engagement und soziale Auswirkungen.
  3. Governance Offenlegungen (Governance Disclosures):
    • Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung.
    • Vielfalt in der Führungsebene und Governance-Strukturen.
    • Rahmen für das Risikomanagement.

Die CSRD umfasst bisher 82 Offenlegungen und 1.144 Datenpunkte für die Berichterstattung. Die Unternehmen müssen nicht alle davon abdecken – und auch nicht auf einmal. ESRS 2 – Allgemeine Angaben sind für alle berichterstattenden Unternehmen verpflichtend, andere sind jedoch nur erforderlich, wenn sie als wesentlich erachtet werden.

Prüfungen und Versicherungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Einhaltung der CSRD ist die Forderung nach Prüfungen durch Dritte, um die Richtigkeit der gemeldeten Daten zu überprüfen. Dies erhöht die Rechenschaftspflicht und gleicht die Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Finanzberichterstattung an, an die die meisten Unternehmen bereits gewöhnt sind.

Windräder im Feld

Zeitplan für die Einhaltung der CSRD

Die CSRD gilt nicht für alle Unternehmen von Anfang an. Stattdessen haben die EU und die EFRAG beschlossen, die Berichtspflichten schrittweise einzuführen, je nach Größe und Art des Unternehmens.

Ziel ist es, kleinere Einrichtungen und Organisationen nicht mit Meldepflichten zu überlasten.

Für die Planung ist es wichtig, den Zeitplan für die Umsetzung der CSRD zu kennen. Hier sind die wichtigsten Termine, die Sie im Auge behalten sollten:

  • 2024: Große Unternehmen, die bereits dem NFRD unterliegen, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 Bericht erstatten.
  • 2025: Große Unternehmen, die bisher nicht unter den NFRD fielen, beginnen mit der Berichterstattung für das Haushaltsjahr 2025.
  • 2026: Börsennotierte KMU, kleine Finanzinstitute und nicht-komplexe Kreditinstitute beginnen mit der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2026, mit einer möglichen einjährigen Aufschiebung.
  • 2028: Nicht-EU-Unternehmen, die die Umsatzschwelle von 150 Millionen Euro erreichen, müssen mit der Berichterstattung beginnen.

Wie man sich auf die Einhaltung der CSRD vorbereiten kann

Die Vorbereitung auf die Einhaltung der CSRD erfordert einen strategischen Ansatz. Hier ist ein schrittweiser Leitfaden:

  1. Verstehen der Berichtsstandards: Machen Sie sich mit dem ESRS vertraut und finden Sie heraus, welche Normen für Ihre Branche und Ihren Betrieb am wichtigsten sind.
  2. Bewerten Sie Ihren aktuellen Zustand: Führen Sie eine Lückenanalyse Ihrer derzeitigen Nachhaltigkeitsberichterstattungspraxis im Vergleich zu den CSRD-Anforderungen durch.
  3. In Technologie investieren: Nutzen Sie Plattformen zur Nachhaltigkeitsautomatisierung, um Datenerfassungs-, Berichterstattungs- und Prüfprozesse zu rationalisieren.
  4. Entwicklung robuster Datenverwaltungssysteme: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen ESG-Daten aus verschiedenen Quellen, einschließlich der Partner in der Lieferkette, sammeln und überprüfen kann.
  5. Wichtige Stakeholder einbeziehen: Informieren Sie Ihren Vorstand, Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter über die CSRD-Anforderungen und die Vorteile der Einhaltung.
  6. Rat von Experten einholen: Arbeiten Sie mit ESG-Beratern oder auf Nachhaltigkeitsberichterstattung spezialisierten Unternehmen zusammen, um die Komplexität von CSRD zu bewältigen.

Warum CSRD für Ihr Unternehmen wichtig ist

Unabhängig davon, ob Ihre Organisation unter die EU-Meldepflicht fällt oder nicht, sollten Sie sich mit der CSRD befassen.

Erstens: Wenn Sie nach der CSRD meldepflichtig sind, werden Sie bei Nichteinhaltung mit hohen Strafen belegt – ähnlich wie bei den Vorschriften für die Finanzberichterstattung.

Zweitens gelten die Vorschriften zwar derzeit nur für eine bestimmte Gruppe von Unternehmen, doch könnte sich dies in Zukunft ändern. Daher ist es besser, so früh wie möglich vorbereitet zu sein.

Darüber hinaus verlangen viele Erstausrüster inzwischen detaillierte Berichte von den Zulieferern und ihrer gesamten Lieferkette, auch wenn sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Und während es in manchen Fällen ausreichen mag, die Kohlenstoffemissionen gemäß dem GHG-Protokoll offenzulegen, bietet Ihnen der CSRD-Rahmen eine gute Grundlage für Ihre ESG-Berichterstattung.

Nicht zuletzt geht die Einhaltung von CSRD über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinaus.

Erhöhtes Vertrauen der Stakeholder

Transparent sustainability reporting boosts investor and customer confidence. More than 60% of all customers prefer to buy from companies that are environmentally conscious. This is also 27% more likely in case of Gen Z and Millennials, as a Harvard Business Review study found.

Eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung stärkt das Vertrauen von Investoren und Kunden. Mehr als 60 % aller Kunden ziehen es vor, bei Unternehmen zu kaufen, die umweltbewusst sind. Bei der Generation Z und den Millennials ist dies sogar um 27% wahrscheinlicher, wie eine Studie der Harvard Business Review ergab.

Zugang zu Kapital

Die ESG-Leistung beeinflusst zunehmend Finanzierungsentscheidungen und den Zugang zu Kapital. Die Banken verlangen immer häufiger CSR- und Nachhaltigkeitskennzahlen, auch bei kleineren Unternehmen.

Beleuchtung in Bürogebäuden bei Nacht

Competitive Advantage

Companies that proactively embrace CSRD can position themselves as sustainability leaders in their industries. As BCG suggests, companies can reduce the environmental impact of their products by more than 40% by following sustainable design practices.

Unternehmen, die sich proaktiv für CSRD einsetzen, können sich als Nachhaltigkeitsführer in ihrer Branche positionieren. Laut BCG können Unternehmen die Umweltauswirkungen ihrer Produkte um mehr als 40% reduzieren, wenn sie nachhaltige Designpraktiken anwenden.

Operative Einblicke

Ähnlich wie die Finanzberichterstattung gute Geschäftspraktiken und solide Finanzen fördert, hilft die Berichterstattung im Rahmen der CSRD dabei, Ineffizienzen und verbesserungswürdige Bereiche in Ihrer ESG-Strategie zu identifizieren. Während „Nachhaltigkeit“ oft nur für „ökologische“ Bemühungen gehalten wird, sollte sich jedes Unternehmen um nachhaltige Geschäftspraktiken bemühen.

Hervorragende Investitionsrentabilität

Eine aktuelle Studie von PwC hat gezeigt, dass die Verbraucher bereit sind, für Produkte und Dienstleistungen einen Nachhaltigkeitsaufschlag von 9,8% zu zahlen. Durch die Einhaltung der CSRD-Berichterstattungsrichtlinien können Sie eine hohe Kapitalrendite erzielen und Ihr Angebot auf die Anforderungen des Marktes abstimmen.

Die CSRD ist hier, um zu bleiben

Die CSRD wird sich ständig weiterentwickeln, und jedes Jahr müssen mehr Unternehmen sie einhalten. Anstatt darauf zu warten, sollten Sie zu den Vorreitern gehören und Ihre ESG-Berichte jetzt gemäß der CSRD erstellen.

Mit unserer Automatisierungsplattform für Nachhaltigkeit und unserer Nachhaltigkeitsberatung können wir Sie dabei unterstützen.

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